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Handlungsleitfaden zum Verhalten bei Infektion oder Infektionsgefahr. Juni - Neue Corona-Verordnung ab 1. Juli Im Main-Tauber-Kreis wurde auch am Mittwoch, Juni, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiter bei Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen wieder genesen.
Derzeit sind noch zwei Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am Seitdem wurde die Verordnung mehrfach der aktuellen Lage angepasst. Diese Überarbeitungen haben in der Verordnung deutliche Spuren hinterlassen und machten den Text immer komplexer.
Juli gilt nun eine komplett neu gefasste Verordnung, deren neue Gliederung diese übersichtlicher machen soll. Die Paragrafen 1 bis 3 sind ein allgemeiner Teil. Hier finden sich die Zielsetzung Paragraf 1 der Verordnung und die für alle Bürgerinnen und Bürger relevanten Regelungen.
So enthält Paragraf 2 die allgemeinen Abstandsregeln und Paragraf 3 die Regelungen zur Maskenpflicht. Die Paragrafen 4 bis 8 enthalten speziellere Regelungen, die aber für viele Bereiche gelten. Die Paragrafen geben zum Beispiel Empfehlungen, teilweise Verpflichtungen zum Einhalten von Abständen und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie Musterregelungen zu Hygiene- und Arbeitsschutzanforderungen. Betriebsverbote sind nur noch für wenige Bereiche vorgesehen.