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Dabei verfolgen sie die in ihren Programmen Bundes-, Landes- und Kommunalprogramme niedergelegten Ziele. Sie sollen in Gemeinden des Kreises gebildet werden, in denen in der Regel mindestens 5 Mitglieder leben.
Im Übrigen haben die Basisverbände Satzungsautonomie. Lebensjahr vollendet hat. Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand zu erklären. Aussprachen, Anträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken, 2. Mitglieder, die über kein festes Einkommen verfügen, können von der Beitragszahlung befreit werden. Sie steht jeder und jedem offen.
Sie besteht aus den Mitgliedern des Kreisverbandes. Alle Mitglieder haben Antrags- und Stimmrecht. Dem Verlangen ist schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen zu entsprechen. In dringenden Ausnahmefällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden. Über die Dringlichkeit entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Der Vorstand wird von einer Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Die Abwahl ist nur dann zulässig, wenn ein entsprechendes Abwahlbegehren in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt worden ist. Ergänzungswahlen sind dann in derselben Sitzung durchzuführen. Sie gelten bis zum Ende der ursprünglichen Wahlperiode. Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen Mindestparität. Sollte keine Frau für einen Platz kandidieren, bzw.
Die Hinzuziehung von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht. Sie sind zuständig für die interne Überprüfung der Rechnungsabschlüsse, der Haushaltsführung und der Einhaltung der Finanzordnung. Als gültige Stimmen zählen auch Enthaltungen.